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AGB
Allgemeine
Bestimmungen:
Kuchelauer Hafen - Donaurast
GmbH
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Allgemeine Bestimmungen:
Kuchelauer Hafen – Donaurast GmbH
1. Die
Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung zu erfolgen. Bei
Zahlungsverzug gelten 12% Zinsen zuzüglich 20% MWSt.
2. Der
Einsteller erklärt, über die gesetzlich erforderlichen Bootsdokumente zu
verfügen und muss für die Dauer dieser Vereinbarung für die
eingestelltenFahrzeugeeine Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen
Mindestsummen zur Deckung für Schäden, welche auf dem Gelände des Kuchelauer
Hafens sowohl auf dem Wasser, wie auch auf dem Lande entstehen, aufgrund
gesetzlichen Haftpflicht Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts abschließen. Die
Kuchelauer Hafen-Donaurast GmbH darf in die Urkunden und Zahlungsbelege der
Versicherungsverträge Einsicht nehmen.
3. Der
Einsteller haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Angehörigen oder
Begleitpersonen oder seinem Boot verursacht werden. Schadenersatzansprüche,
welche aus dem Verhalten des Einstellers oder der obgenannten Drittpersonen
resultieren, bleiben der Kuchelauer Hafen-Donaurast GmbH in jedem Fall
vorbehalten.
4. Der
Einsteller ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der
Kuchelauer Hafen-Donaurast GmbH nicht berechtigt.
5. Die
Kuchelauer Hafen-Donaurast GmbH haftet nicht für Diebstahl, Beschädigung,
Vandalismus oder den Verlust des Bootes, des Kraftfahrzeuges oder anderer
Einstellgegenstände aus welchem Grund immer. Überdies sind
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen (das
gilt nicht für Personenschaden).
6. Nach
Beendigung der Vereinbarungsdauer muss der Einsteller das Boot, Kraftfahrzeug,
Anhänger bzw. eingestellte Gegenstände entfernen oder für eine weitere
Einstellung Sorge tragen. Für Überschreitungen der vereinbarten Einstellzeit
wird die Tages-Einstellgebühr verrechnet. Die Kuchelauer Hafen- Donaurast GmbH
ist berechtigt, zur gänzlichen Einbringung offener Forderungen die eingebrachten
Gegenstände zurückzubehalten. Der Einsteller erteilt weiters seine Einwilligung,
dass nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Beendigung des
Vertragsverhältnisses nicht entfernte Gegenstände in das Eigentum der Kuchelauer
Hafen-Donaurast GmbH übergehen. Bei Verkauf des Bootes oder Tod des Einstellers
werden wir uns bemühen, uns mit dem Rechtsnachfolger zu einigen und behalten uns
vor, bei Nichteinigung den Vertrag aufzulösen.
7. Der
Einsteller ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag/Vereinbarung an
dritte Personen abzutreten, zu übertragen oder zur Benützung zu überlassen.
8. Die
Betriebsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Anlagen. Die
Beachtung der Betriebsordnung sowie der jeweiligen im Schaukasten bekannt
gegebener Verlautbarung liegen im Interesse der Benützer
9. Das
Betreten der Anlagen ist nur dem Einsteller erlaubt, Begleitpersonen oder
Besucher sind erlaubt.
10. Jeder
Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Personen weder gestört, belästigt
oder gefährdet werden. Insbesondere hat jegliche Lärmbelästigung (unnötiges
Motor laufen lassen am Liegeplatz), das Wegwerfen und Liegenlassen von
Gegenständen, die Unfälle verursachen bzw. die Umwelt belasten können
(Altbatterien, Öl- bzw. Benzinfilter, Glas, Plastik usw.) zu unterbleiben.
Müll ist in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
11. Für
Verletzungen, Unfälle, gesundheitliche Schäden, die sich ein Benutzer durch
eigenes oder fremdes Verschulden, durch Nichtbeachtung der Betriebsordnung oder
andere Anordnungen (Verbotstafeln) zuzieht, haftet die Kuchelauer
Hafen-Donaurast
GmbH in keiner
Weise. Benutzer und Besucher, welche die Betriebsordnung übertreten oder sich
einer Anordnungen des Aufsichtspersonals wider setzen, können aus der
Anlage gewiesen und weiters zeitweise oder dauernd von der Benutzung der Anlage
ausgeschlossen werden.
12. Das
Personal ist angewiesen, sich den Benutzern und Besuchern gegenüber
zuvorkommend, ohne Bevorzugung Einzelner, zu verhalten, jedoch mit Nachdruck auf
die Einhaltung der Anordnungen im allgemeinen Interesse zu achten.
13. Jede Art
der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit und jede Werbung bedarf der vorherigen
Zustimmung der Kuchelauer Hafen-Donaurast GmbH.
14. Das
Betanken der Motorboote darf aufgrund behördlicher Vorschriften und aus
versicherungstechnischen Gründen nur bei der Tankstelle erfolgen.
15. Die
Durchführung von Reparaturarbeiten an Booten ist nur im Bereich des
Serviceplatzes erlaubt. Der Einsteller haftet für sämtliche daraus entstehenden
Schäden. Bei eventuellen Stromschwankungen bzw. Ausfällen übernehmen
wir keine Haftung.
16. Die Zu-
und Abfahrt der Boote hat so zu erfolgen, dass eine Beschädigung der
Anlageneinrichtung und der verhefteten Boote mit Sicherheit vermieden und der
Hafenbetrieb nicht gestört wird.
17. Das
abgestellte Boot muss doppelt verheftet sein bzw. darf das Parken und Abstellen
von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Booten nur auf den von der Betriebsleitung
jeweils zugewiesenen Plätzen erfolgen.
18. Das
Waschen von Booten darf nur auf dem hierfür vorgesehenen Platz ohne chemischer
Reinigungsmittel und nach Bezahlung des vorgesehenen Entgelts erfolgen.
19. Bei
Benutzung der Slippanlage sind die für diese Anlagen geltenden Vorschriften
einzuhalten.
20. Im
Bereich des Motorboothafens ist das Schwimmen untersagt.
21. Im Falle
behördlicher Anordnung der Räumung der Anlage im Bereich Kuchelauer Hafen ist
die Betriebsleitung berechtigt, die dort verhefteten Boote an einen anderen
Platz zu bringen.
22. Die mit
der Errichtung dieser Vereinbarung/Vertrag verbunden Gebühren trägt der
Einsteller.
23. Sollte
ein Saisonplatz, aus welchen Gründen auch immer, nicht die komplette Saison
benützt werden, ist eine Rückzahlung des Entgelts für die nicht beanspruchte
Zeit nicht möglich.
24. Zur
Gültigkeit von Vereinbarungen bedarf es der Schriftform, mündliche
Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
25. Es gilt
österreichisches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
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